Vorsorgewohnungen
Das Prinzip der Vorsorgewohnung: Ein Projektentwickler errichtet mit einem Bauträger eine Wohnimmobilie, diese wird dann im Wohnungseigentum an Investoren verkauft. Die Finanzierung der Immobilie erfolgt meist mit 20-30% Eigenkapital und die Differenz mit Fremdkapital. Die Wohnungen werden vermietet, mit den Mieteinkommen werden die Finanzierungskosten abgedeckt. Ausgaben wie z.B. Zinsen, Finanzierungsnebenkosten sowie die jährlichen Abschreibungen können steuerlich geltend gemacht werden und vor allem wird in den ersten Jahren ein _ gewolltes_ negatives steuerliches Ergebnis aus Vermietung u V. erzielt, welches gegen Gewinne aus anderen Einkunftsarten gegengerechnet werden kann. Wo auf Grund dieser Verluste eine Steuergutschrift realisiert wird. Der Gesetzgeber gewährt dem Anleger einen Zeitraum von 20 Jahren plus max. Vorlaufzeit von drei Jahren, in diesem muss ein positives steuerliches Ergebnis erreicht werden (kleine Vermietung). Der Investor profitiert darüber hinaus noch von der Wertsteigerung seiner Vorsorgewohnung.
Lebensversicherung
Die Pensionslücke schließen:
Der Anstieg der Lebenserwartung wird die Pensionslücke vergrößern – also die Differenz zwischen dem letzten Aktiveinkommen und der gesetzlichen Pension. Um den Lebensstandard in der Pension zu halten, ist ein monatliches Zusatzeinkommen erforderlich. Auch dafür ist die Lebensversicherung gut geeignet.